Wir leben mit unseren Ausgaben und Einnahmen für unsere Plattnasen das Solidaritätsprinzip (Solidarprinzip). Das Solidaritätsprinzip lässt sich durch den Grundsatz "Einer für alle, alle für einen!" kurz erläutern.
Wir, der Verein, setzen uns für professionellen Tierschutz in Europa ein. Wir sind eine Solidargemeinschaft, die dafür auch gemeinsam die Kosten trägt und die Verantwortung übernimmt.
Welche Kosten entstehen:
- Übernahmekosten (Erstattung an den abgebenden Verein, damit es vor Ort weiter gehen kann)
- Fracht- & Transportkosten
- Fahrtkosten der ehrenamtlichen Helfer
- Unterbringungskosten
- Impfkosten
- Endo- & Ektoparasitenbehandlung
- sogenannter Reisekrankheitentest
- Ggf. Behandlung von vorhandenen Krankheiten
- Kastrationskosten
- notwendige Operationen
- weitere medizinische Versorgung der Vermittlungshunde und der Patenhunde
- Hundesteuer für die Hunde in den Patenfamilien
- Umsatzsteuer
- Versicherungskosten
- Kosten für Steuerberatung
Die Summe dieser Kosten beliefen sich im Jahr 2011 auf über € 100.000,--.
Es sind also pro Hund von den ca. 140 in 2011 vermittelten bzw. betreuten durchschnittlich € 720,-- Kosten entstanden. Es ist nicht möglich, Hunde für diese hohe Summe zu vermitteln. Trotzdem brauchen unsere Notnasen nichts so dringend wie ihren Menschen samt ihrem Zuhause.
Wir möchten darauf hinweisen, dass weder Anschaffungs- noch Unterhaltungskosten unserer PKW, Büro- oder Verwaltungskosten aus den Vereinseinnahmen finanziert werden. Ob Transportbox oder Druckertoner - alles wird von den ehrenamtlichen Mitstreitern privat abgedeckt.
Deshalb bitten wir Sie um immer dringend benötigte Spenden!
Ab 01. Mai 2013 sind die Aufwandsentschädigung für unsere Hunde wie folgt:
- bis zum vollendeten 4. Lebensjahr: € 399,--
- vom 5. Lebensjahr bis zum vollendeten 7. Lebensjahr: € 299,--
- vom 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 9. Lebensjahr: € 199,--
Für noch ältere Hunde wäre das Angebot eines Hospiz-Platzes interessant.
Zwischen reinrassigen Boxern, deren Mixen oder anderen Rassen und deren Mixen wird bzgl. der Aufwandsentschädigung zukünftig nicht mehr unterschieden werden. Dies gilt auch in Bezug auf die mögliche Kastration.